{"id":414,"date":"2021-10-29T09:22:12","date_gmt":"2021-10-29T07:22:12","guid":{"rendered":"https:\/\/www.bei-paul.de\/leo\/?page_id=414"},"modified":"2021-10-29T09:22:12","modified_gmt":"2021-10-29T07:22:12","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bei-paul.de\/leo\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br>&#8211; Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten,<br>W\u00e4rmed\u00e4mm-Verbundsysteme &#8211;<br>\u00a7 1 Vertragsgrundlage<br>Vertragsgrundlage f\u00fcr von uns als Auftragnehmer \u00fcbernommene Auftr\u00e4ge sind die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese AGB<br>gelten im Gesch\u00e4ftsverkehr mit privaten (\u00a713 BGB) und gewerblichen Kunden. Sie finden keine Anwendung bei einer Vergabe nach<br>VOB\/A.<br><br>\u00a7 2 Angebot &#8211; Preise<br>Angebote haben eine G\u00fcltigkeit von 6 Wochen ab dem Angebotsdatum. Mit der Angebotsannahme gelten die Angebotspreise weitere vier<br>Monate als Vertragspreise. Tritt danach eine wesentliche Ver\u00e4nderung (gr\u00f6\u00dfer oder kleiner 0,75 %) der Preisermittlungsgrundlage im<br>Bereich Lohnkosten ein, erh\u00f6ht bzw. verringert sich der Angebotspreis in angemessenem Umpfang. Vorbehaltlich eines jeder Partei<br>zustehenden Einzelfallnachweises betr\u00e4gt die Preis\u00e4nderung 0,85% je 1% Lohnkosten\u00e4nderung.<br>Eine Umsatzsteuererh\u00f6hung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn die Leistung nach Ablauf von vier Monaten seit<br>Vertragsschluss erbracht wird. Die Leistung ist so kalkuliert, dass bei der Ausf\u00fchrung Baufreiheit besteht und dass die Leistung zu-<br>sammenh\u00e4ngend ohne Unterbrechung, nach Planung des Auftragnehmers erbracht wird. Bei Abweichungen (z.B. bei Behinderungen,<br>Leistungsst\u00f6rungen) besteht ein Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten.<br>Das Angebot bleibt mit allen Teilen geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Weitergabe oder sonstige Verwendung kann im Einzel-<br>fall gestattet werden.<br><br>\u00a7 3 Witterungsbedingungen<br>Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unter-<br>brechung verl\u00e4ngert die Ausf\u00fchrungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Ber\u00fccksichtigung angemes-<br>sener Organisations- und R\u00fcstzeiten fortzuf\u00fchren.<br><br>\u00a7 4 Verg\u00fctung<br>Gem\u00e4\u00df \u00a7 632a BGB k\u00f6nnen Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort f\u00e4llig und sofort zahlbar. Dies gilt auch<br>F\u00fcr die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungsdatum f\u00e4llig. Skonto<br>Muss gesondert und ausdr\u00fccklich vereinbart sein.<br>Bei Zahlung nach Ablauf von 30 Tage ab Rechnungsdatum, entstehen ab dem vereinbarten Zahlungsziel, Verzugszinsen.<br>(nach BGB \u00a7288 g\u00fcltig ab den 01.01.2018)<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Gew\u00e4hrleistung<br>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und ist die Frist, innerhalb dieser M\u00e4ngel an der Leistung geltend gemacht werden<br>k\u00f6nnen (Verj\u00e4hrungsfrist). Die Leistungen werden vom Auftragnehmer nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgef\u00fchrt,<br>hierf\u00fcr \u00fcbernimmt er die Gew\u00e4hr. F\u00fcr Besch\u00e4digungen der Leistungen, die durch unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch, Besch\u00e4digung oder Bear-<br>beitung durch Dritte oder durch sonstige, nicht durch vom Auftragnehmer zu vertretende Umst\u00e4nde hervorgerufen sind, haftet dieser<br>nicht. Verschlei\u00df und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch und \/ oder nat\u00fcrlicher, insbesondere witterungs-<br>bedingter Abnutzung beruhen, sind keine M\u00e4ngel. Sie k\u00f6nnen bereits vor Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist eintreten. Dies gilt besonders<br>f\u00fcr alle Beschichtungen von Holz im Au\u00dfenbereich sowie f\u00fcr Beschichtungen, die starken \u00f6rtlichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt<br>sind. Es gilt die Verj\u00e4hrungsfrist gem. \u00a7 634a BGB wie folgt:<br>&#8211; 2 Jahre f\u00fcr Wartungs-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten (Arbeiten, die nicht die Geb\u00e4udesubstanz betreffen)<br>&#8211; 5 Jahre bei Neubauarbeiten und Arbeiten, die nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (z. B.<br>Grundsanierung) oder Arbeiten, welche die Geb\u00e4udesubstanz betreffen<br><br>\u00a7 6 Aufrechnungsverbot<br>Der Auftraggeber kann die Zahlungsanspr\u00fcche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen<br>aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt.<br><br>\u00a7 7 Eigentumsvorbehalt<br>Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, beh\u00e4lt er sich hieran das Eigentum bis zur voll-<br>st\u00e4ndigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftragge-<br>ber etwaige damit zusammenh\u00e4ngende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in H\u00f6he der Forderung des Auftrag-<br>nehmers an diesen ab.<br><br>\u00a7 8 Abnahme<br>Der Aufragnehmer hat Anspruch auf Teilabnahme f\u00fcr in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im \u00dcbrigen erfolgt die Abnahme nach \u00a7<br>640 BGB. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Unternehmer bestimmten ange-<br>messenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schl\u00fcssiges Verhalten erfolgen.<br><br>\u00a7 9 Leistungsermittlung, Aufma\u00df und Abrechnung<br>Bei einem Pauschalpreisvertrag erfolgt die Abrechnung nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist ein Einheitspreisvertrag vereinbart,<br>erfolgt die Abrechung auf Basis einer Leistungsermittlung durch Aufma\u00df. Dabei wird die Leistung nach den Ma\u00dfen der fertigen Oberfl\u00e4-<br>che berechnet. Als Ausgleich f\u00fcr den nicht berechneten Bearbeitungsaufwand zur Anarbeitung an nicht behandelte Teilfl\u00e4chen (so<br>genannte Aussparungen), zum Beispiel Fenster- und T\u00fcr\u00f6ffnungen, Lichtschalter, Steckdosen, L\u00fcftungs\u00f6ffnungen, Fliesenspiegel,<br>Einbauschr\u00e4nke werden diese Fl\u00e4chen bis zu einer Einzelgr\u00f6\u00dfe von 2,5 qm (bei Bodenfl\u00e4chen von 0,5 qm) \u00fcbermessen, Fu\u00dfleisten und<br>Fliesensockel bis 10 cm H\u00f6he. Bei L\u00e4ngenma\u00dfen bleiben Unterbrechungen bis 1 m Einzelgr\u00f6\u00dfe unber\u00fccksichtigt.<br>Auftraggeber und Auftragnehmer k\u00f6nnen detailliertere Aufma\u00dfregeln durch Vereinbarung der jeweils einschl\u00e4gigen ATV VOB\/C-Norm<br>zugrunde legen.<br><br>\u00a7 10 Sonstiges<br>Ist der Auftraggeber Verbraucher, so gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ansonsten ist Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr<br>alle Streitigkeiten der Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt.<br>Sollte eine der vorstehenden Regelungen &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit und<br>Verbindlichkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen&#8211; Maler- und Lackierarbeiten, Tapezierarbeiten,W\u00e4rmed\u00e4mm-Verbundsysteme &#8211;\u00a7 1 VertragsgrundlageVertragsgrundlage f\u00fcr von uns als Auftragnehmer \u00fcbernommene Auftr\u00e4ge sind die nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese AGBgelten im Gesch\u00e4ftsverkehr mit privaten (\u00a713 BGB) und gewerblichen Kunden. 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